Unternehmensprüfungen werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt. Zum einen sind sie durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, zum anderen beauftragen kleinere Personen- und Kapitalgesellschaften, aber auch karitative Einrichtungen, Vereine, andere Non-Profit-Organisationen und die öffentliche Hand freiwillige Prüfungen, um von unabhängiger Seite ein fundiertes Urteil über bestimmte Sachverhalte im Unternehmen zu erhalten. Der Fachbereich Wirtschaftsprüfung unserer Unternehmensgruppe führt sowohl gesetzliche als auch freiwillige Abschlussprüfungen durch.
Auch für spezielle Unternehmensprüfungen stehen wir unseren Mandanten gern zur Verfügung, so z.B. Unternehmensbewertungen oder due-diligence-Prüfungen im Zuge von Gründungen, bei Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung, Sanierung, Erbfällen, Verkauf des Unternehmens oder Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Ergänzt wird unser Spektrum durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Makler- und Bauträgerprüfung bis hin zu Machbarkeitsstudien.
Ein weiterer Bereich ist die Tätigkeit im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben, die mit öffentlichen Fördermitteln realisiert werden. Wir begleiten das Antragsverfahren und übernehmen nach Bewilligung der Mittel den Abruf und die Verwendungsnachweisprüfungen sowie das gesamte Fördermittelmanagement.